Fonds zur Förderung der italienischen Sprache im Schweizer Film
Der Fonds
Der Fonds zur Förderung der italienischen Sprache im Schweizer Film bietet Schweizer Produktionsfirmen, Autoren/-innen und Filmschaffenden konkrete Unterstützung mit folgenden Zielen:
Den Austausch zwischen den Landesregionen zu fördern
Verbreitung von Kinofilmen aus und in der italienischen Schweiz
Die Finanzierung von audiovisuellen Projekten, die ganz oder teilweise in italienischer Sprache geplant sind
Die administrative und finanzielle Verwaltung des Fonds obliegt der Ticino Film Commission, die eng mit den anderen Finanzpartnern zusammenarbeitet.
Das Angebot umfasst die finanzielle Unterstützung für Filmprojekte in italienischer Sprache in den verschiedenen Phasen des Produktionsprozesses: Verfassen von Treatment und Drehbüchern, Übersetzung des Produktionsdossiers und endgültige Untertitelung in andere Landessprachen.
Für Schweizer Filmprojekte in deutscher, französischer oder rätoromanischer Sprache, die in der Originalfassung Dialoge, Szenen oder Sequenzen in italienischer Sprache enthalten, werden eine Schreibberatung sowie Unterstützung bei der Entwicklung und Übersetzung angeboten.
Der Fonds bietet ausserdem die Erstellung von italienischen Untertiteln für Filme in anderen Landessprachen an.
Von den Vorteilen des Fonds können unabhängige Produktionsfirmen profitieren, die seit mindestens 3 Jahren in der Schweiz ansässig sind und mindestens einen Spielfilm realisiert haben. Schweizer oder seit mindestens 3 Jahren in der Schweiz ansässige ausländische Autorinnen und Autoren, die mindestens einen Spielfilm vorzuweisen haben, können als selbständige Autorin oder Autor direkt einen Förderantrag für das Treatment stellen.
Einzelheiten zu den Zugangsbedingungen, den erforderlichen Unterlagen, den möglichen Beträgen und den Rahmenbedingungen sind in der Anwendungsverordnung des Fonds veröffentlicht.
Anträge auf Unterstützung können jederzeit online an die folgende Mailadresse gerichtet werden: italiano@ticinofilmcommission.ch. Beihilfen werden nur so lange gewährt, bis der Fonds ausgeschöpft ist; die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
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